Rechtsprechung
   BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 321/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,18397
BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 321/78 (https://dejure.org/1980,18397)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1980 - 4 AZR 321/78 (https://dejure.org/1980,18397)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1980 - 4 AZR 321/78 (https://dejure.org/1980,18397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,18397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 321/78
    Damit liegt ein sogenannter "typischer Arbeitsvertrag" vor, den der Senat selbständig und unbeschränkt auslegen kann (vgl. das Urteil des Senats vom 3o. Januar 198o - 4 AZR lo98/77 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50

    Abfindung eines unehelichen Kindes

    Auszug aus BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 321/78
    Da die Parteien sich sowohl nach dem unmittelbaren Wortlaut ihres Arbeitsvertrages als auch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, die das Landesarbeitsgericht seiner rechtlichen Beurteilung zugrundegelegt hat, jedenfalls definitiv und vollständig über die an den Kläger zu zahlende Vergütung geeinigt haben, kommt auch eine ergänzende Vertragsauslegung im Hinblick auf eine etwaige Vertragslücke vorliegend nicht in Betracht (vgl. dazu RGZ lo6, 396 [4ol - 4o2] und 129, 8o [88]; BGHZ 2, 379 [385]; Larenz, Allgemeiner Teil des BGB, 2. Aufl., S. 458; Soergel-Siebert-Knopp, BGB, lo. Aufl., § 157 Rdnr. 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht